BMWK initiiert Konsultationsprozess für Reallabore-Gesetz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen öffentlichen Konsultationsprozess zur Vorbereitung eines Reallabore-Gesetzes gestartet. Das Gesetz zielt darauf ab, einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore zu schaffen, um neue Freiräume für Innovationen zu ermöglichen.
Reallabore sind als Testräume für Innovationen und Regulierungen essenziell für die digitale und nachhaltige Transformation. Sie erlauben das schnelle und sichere Testen und Anwenden neuer Technologien und innovativer Lösungen, die allgemein noch nicht zugelassen sind.
Im Zuge der Umsetzung der Reallabore-Strategie wurden bereits neue Erprobungsmöglichkeiten geschaffen und Erfahrungen gewonnen. Allerdings ergeben sich angesichts der Vielzahl potenzieller Anwendungsfelder eines Reallabore-Gesetzes und der Komplexität und Dynamik des Themas viele offene Fragen.
Um diese Fragen zu beantworten, führt das BMWK eine breite Konsultation durch. Organisationen, Länder und Kommunen, Forschungsinstitutionen und Hochschulen, Behörden, Unternehmen, Verbände und Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, ihre Einschätzungen und Ideen im Rahmen des digitalen öffentlichen Konsultationsverfahrens einzureichen. Die eingereichten Antworten fließen in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs und weiterer Maßnahmen ein.
Alle Interessierten können ihre Vorschläge und Ideen bis zum 29. September 2023 digital einreichen. Weitere Informationen und der Link zum digitalen Fragebogen finden Sie auf der offiziellen Website des BMWK.
Bei inhaltlichen Fragen zur Konsultation richten Sie sich gerne an das Team der Geschäftsstelle Reallabore (reallabore@bmwk.bund.de).
Quelle: Pressemitteilung BMWK, 10.07.2023
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)