Aufgaben des Fachausschusses für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAV)
Die Nutzung unbemannter Luftfahrtsysteme im zivilen Bereich hat sich in den vergangenen 20 Jahren rasant entwickelt. UAS (Unmanned Aircraft Systems) sind mittlerweile in der industriellen Anwendung ebenso verbreitet wie in der Hobby- und Freizeitgestaltung. Industrielle Anwendungsfelder wie die Inspektion von Windkraftanlagen, Brücken und anderen Bauwerken, die Vermessung von Gebäuden oder Industriehallen oder Anwendungen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie SAR- (Search and Rescue) Einsätze, machen UAS zu einem vielseitigen und effektiven Werkzeug.
Bei all der Euphorie bezüglich der vielseitigen Verwendbarkeit unbemannter Luftfahrtsysteme gerät leicht in Vergessenheit, dass sie vollwertige Teilnehmer am Luftverkehr darstellen. Sie besitzen die gleichen Rechte und Pflichten wie der bemannte Luftverkehr und damit keinerlei Sonderrechte.
Für den Anwender gestaltet es sich mitunter schwierig, sich mit allen Regeln und Vorschriften vertraut zu machen bzw. diese korrekt anzuwenden. Hier hat es sich der Fachausschuss für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAV) des VDI-Fachbereichs Luft- und Raumfahrttechnik zur Aufgabe gesetzt, dem Anwender mit Hilfe einer Grundlagenrichtlinie eine Leitschnur für den sicheren Betrieb UAS an die Hand zu geben.