NavCert leitet nun die Koordinierungsgruppe der benannten Stellen für UAS

Am 14.07.2022 fand die erste Sitzung der Koordinierungsgruppe der benannten Stellen für UAS (NB-UAS) statt und Oliver Schneider, Mitarbeiter von NavCert, wurde zum Vorsitzenden gewählt. Die von der Europäischen Kommission eingerichtete NB-UAS-Koordinierungsgruppe bildet den Rahmen für die Koordinierung, die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen den benannten Stellen für Drohnen und den Beobachtern aus europaweit tätigen Drohnen-Akteuren und den Dienststellen der Europäischen Kommission. Jede im Zusammenhang mit der Drohnenverordnung (EU) 2019/945 benannte Stelle ist automatisch Mitglied der NB-UAS.

Warum sind diese Informationen für Hersteller von UAS und UAS-Komponenten wichtig?

Gemäß der Delegierten Verordnung 2019/945 sind UAS Hersteller selbst dafür verantwortlich, die Konformitätsbewertung durchzuführen, die EU-Konformitätserklärung auszustellen und die CE-Kennzeichnung auf ihrem Produkt anzubringen. Die unabhängige Konformitätsbewertung muss jedoch von einer zu diesem Zweck benannten Stelle, wie NavCert (NB 2603), durchgeführt werden. Erst dann darf das Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum gehandelt oder betrieben werden.

Was macht eine Koordinierungsgruppe der benannten Stellen für UAS notwendig?

Es kann jedoch sein, dass die Verordnung, einschließlich ihrer Normen selbst, nicht in allen Einzelheiten präzise genug ist, um eine einheitliche Durchführung der Bewertung durch die benannten Stellen zu ermöglichen. Es kann auch vorkommen, dass während der Arbeit einer benannten Stelle plötzlich eine neue kritische Frage auftaucht. Die NB-UAS-Koordinierungsgruppe ist deshalb vor allem verantwortlich für:

  • Überprüfung von Normen und anderen technischen Spezifikationen für UAS, die für die Kategorie offen relevant sind;
  • Rückmeldung an die Europäische Kommission zu Normen und anderen technischen Spezifikationen;
  • Lösung von Problemen, die möglicherweise in der Praxis bei der Arbeit der benannten Stellen für UAS auftreten;
  • Dokumentation von Aufgaben und Arbeitspraktiken in Form von „Recommendations for Use“ mit dem Ziel, die Gleichwertigkeit der Arbeitspraktiken zu erreichen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.

Warum wurde ein NavCert-Mitarbeiter zum Vorsitzenden gewählt?

NavCert treibt seit geraumer Zeit die Fertigstellung des Normentwurfs prEN 4709 innerhalb der ASD-STAN D5/WG8 aktiv voran und beseitigt dabei Fehler, offene Punkte etc.

NavCert ist Mitglied der Arbeitsgruppe im DIN (Deutsches Institut für Normung) und vom DIN delegierter Experte an CEN (Comité Européen de Normalisation). Sie verfügen über detailliertes Wissen zum Thema „Spezifikation von Korrekturen“, um eine Norm vom Entwurf zu einer finalen und harmonisierten Norm zu überführen.

Die Tätigkeit im Bereich GNSS seit 2006 und die damit angebotenen Dienstleistungen als akkreditiertes Labor für präzise Positionierung, Navigation und Zeitmessung, einschließlich Geo-Fencing mit kritischen Szenarien wie Jamming, Spoofing, etc. zeichnen NavCert aus und sind die Qualifikation, um für das DIN und CEN tätig zu sein und damit auch den Vorsitz der Koordinierungsgruppe der benannten Stellen für UAS zu übernehmen.

NavCert ist stolz, diese wichtige Aufgabe übernehmen zu dürfen und ist sich der Bedeutung und Verantwortung des Amtes bewusst.

Was fällt in den Zertifizierungsbereich von NavCert?

Weitere Informationen zu unserem Zertifizierungsumfang finden Sie unter: Prüfung und Zertifizierung von Drohnen/UAS gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945.

Quelle: Pressemitteilung NavCert GmbH, 20.07.2022

 

Kontakt

NavCert GmbH

+49 531 - 35479490
info@navcert.de
www.navcert.de

Author
Gilbert Linn