U-Space-Konzept vorgestellt

Ab dem 26. Januar 2023 können in Europa sogenannte U-Spaces eingerichtet werden, um in Gebieten mit potenziell hohem UAS-Aufkommen einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten. Bis die dafür erforderlichen strukturellen und rechtlichen Grundlagen in Deutschland gelegt sind, wird es jedoch noch eine Weile dauern. Wie der Regelungsrahmen grundsätzlich aussehen könnte, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nun in einem U-Space-Konzept skizziert.

Im „Konzept Einrichtung von U-Spaces in Deutschland“ legt das BMDV dar, wie man sich im Hause von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) die Ausgestaltung des europäischen U-Space-Modells gemäß EU-Durchführungsverordnung 2021/664 der Kommission vom 22. April 2021 vorstellt. Es werden also Rahmenbedingungen für das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren abgesteckt. So soll ein U-Space-Koordinator benannt werden, bei dem die Verfahren zur Einrichtung und Kontrolle künftiger U-Space-Gebiete zusammenlaufen. Unter dessen Verantwortung wird unter Einbeziehung der Stakeholder geprüft, ob die Voraussetzungen für einen wirtschaftlich sinnvollen Betrieb eines U-Spaces gegeben sind, ehe dieser gegebenenfalls vom BMDV eingerichtet wird. Eine zentralisierte Lösung soll es auch in der Frage des Common Information Service Providers (“Single CISP“) geben, der nach Zulassung durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) vom BMDV ernannt wird und für alle künftig in Deutschland eingerichteten U-Space-Gebiete die erforderlichen Basis-Daten bereitstellen muss.

Die Einrichtung eines U-Spaces können nach den Vorstellungen des Verkehrsministeriums sowohl Behörden als auch natürlich und juristische Personen beantragen. Während die spätere Höhenbegrenzung flexibel gemäß der Begebenheiten und Anforderungen vor Ort erfolgen soll, ist mit Blick auf die Grundfläche eine Zusammensetzung aus Hexagonen vorgesehen, deren Lage mittels des WGS-84-Koordinatensystems definiert wird. Mit Blick auf die durch den obligatorischen U-Space Service Provider (USSP) anzubietenden Dienste möchte das Bundesverkehrsministerium neben den nach europäischer Vorgabe obligatorischen Services (Netzidentifizierung, Geo-Sensibilisierung, UAS-Fluggenehmigung, Verkehrsinformation) auch die sogenannte Konformitätsüberwachung zwingend vorschreiben. Ein Wetterinformationsdienst könne – je nach U-Space-Gebiet – nach Bedarf ebenfalls zur Auflage gemacht werden.

Für die Drone-Economy stellt das BMDV-Konzept eine wichtige Orientierung dar, wie das Thema U-Space in Deutschland perspektivisch ausgestaltet werden könnte. Wenngleich im parlamentarischen Prozess sicher noch die eine oder andere Modifizierung wartet und die für die Branche wesentliche Frage nach der generellen Finanzierung und den individuellen Kosten für UAS-Betreiber innerhalb eines U-Spaces komplett unbeantwortet bleibt. Der UAV DACH wird hier weiterhin seinen Einfluss geltend machen, damit am Ende praxistaugliche und wirtschaftlich darstellbare Lösungen für die Drone-Economy gefunden werden.

Quelle: Pressemitteilung UAV DACH, 19.12.2022

 

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Author
Gilbert Linn